Kostenabrechnung in der privaten Krankenversicherung

· privat Krankenversicherte können bei entsprechendem Tarifvertrag der privaten Krankenversicherung die Übernahme der Therapiekosten beantragen
· Sie benötigen vor Therapiebeginn eine Zusage Ihrer privaten Krankenversicherung zur Aufnahme einer Psychotherapie „Verhaltenstherapie“
· falls Sie sich nach dem Erstgespräch für eine Psychotherapie bei mir entscheiden, sollten Sie einen formlosen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung stellen
· die Kosten für privat Krankenversicherte richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) auf Grundlage des 2,3-fachen bis 3,5-fachen Satzes
· zum Umfang der Kostenabrechnung gelten je nach privater Krankenversicherung unterschiedliche Regelungen, diese können Sie bei Ihrer Krankenversicherung erfragen